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Aktuell: Hier lohnt ein Beratungsgespräch* ! Asset Protection, sicherer privater Vermögensschutz trotz schwer kalkulierbarer Risiken durch unternehmerische
Tätigkeiten. ! Was ist notwendig, wenn sich das Bundesamt
für Justiz wegen der Offen- legung
von Rechnungsunterlagen an Sie
wendet? Wir zeigen Ihnen Wege zur Lösung des Problems auf. ! Die Gründung einer englischen Limited mit deutscher Zweigniederlassung als Alternative zur deutschen GmbH? Die Einführung
der Mini-GmbH (UG) als Gesellschaft (haftungsbeschränkt) soll, im Zusammenhang mit der Umsetzung der Lissabon-Strategien, zu einer deutlichen Vereinfachung der Existenz- gründung
in Deutschland führen. Durch die geringen Gründungskosten und die Mustersatzung kann die Mini GmbH nun auch mit anderen europäischen Kapitalgesellschaften mithalten. Zur Limited bietet die Mini GmbH eine beachtenswerte Alternative. Welche Rechtsform die bessere Wahl ist, hängt neben steuerlichen Aspekten auch von (haftungs-)
rechtlichen und Unternehmensstrategischen Überlegungen
ab. Um hier nicht hohe
persönliche Risiken zu schaffen,
sollte vor der Gründung ein
eingehendes Beratungsgespräch erfolgen.
Unsere Kanzlei ist auf die steuerliche
Beratung von Gesellschaften in
der Rechtsform der englischen Ltd und
der deutschen GmbH spezialisiert. Gerne
stehen wir Ihnen im Vorfeld der
Gründung und nach der Gründung mit Rat und Tat zur Seite. ! Änderung des Überschuldungsbegriffs gilt bis 31.12.2013. Als Reaktion auf die Finanzkrise wurde im Herbst 2008 – zunächst befristet bis 31.12.2010 – der Begriff der Überschuldung geändert. Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Es ist also darauf abzustellen, ob die sog. Fortführungsprognose
positiv ausfällt, z.
B. weil ein Betrieb den Zuschlag für einen
Großauftrag erhalten hat und damit
seine Zahlungsfähigkeit über den
gesamten Prognosezeitraum gewährleistet
ist. Die Befristung dieser
Änderung des Überschuldungs- begriffs
in der Insolvenzordnung wurde
um drei Jahre verlängert. Somit
führt bis zum 31.12.2013 eine
rechnerische Überschuldung nicht
zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose
besteht. Wir zeigen
Ihnen Wege zur Lösung des Problems,
u.a. i.Z. mit einer positiven Fortführungsprognose
– insbesondere aus
steuerlicher- und bilanzieller Sicht, auf. ! Stichtag 01.03.2012 Insolvenzrecht
(ESUG) - Erleichterung der
Sanierung von Unternehmen, die
sich in einer wirtschaftlichen Schieflage
befinden.
Steuerrecht im Fokus* Steuerliches
Info Center (SIC) Gemeinsames Registerportal der Länder
Anlagemärkte im Fokus*
Aktien im Fokus* *Wichtiger Hinweis: Der
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